Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Die Plattform HandReich (hand-reich.de) wird betrieben von Norbert Langhans, Kampstraße 9, 34399 Wesertal („HandReich“). Diese AGB (Nutzungsbedingungen) gelten für alle Nutzer der Plattform: Kunden (Auftraggeber) sowie Anbieter. Anbieter können Freelancer oder Firmen sein; auch Firmen können als Kunden Aufträge einstellen. Soweit diese AGB von „Freelancern“ sprechen, gelten die Regelungen für alle Anbieter einschließlich Firmen.
§ 2 Vermittlerrolle
HandReich vermittelt lediglich den Kontakt zwischen Kunden und Freelancern. Verträge über die Ausführung von Aufträgen kommen ausschließlich zwischen Kunde und Freelancer zustande. HandReich ist nicht Vertragspartei, schuldet keine Ausführung und übernimmt keine Gewähr für Qualität, Termintreue, Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit der Beteiligten.
§ 3 Zahlungen
Der Kunde bezahlt den Freelancer direkt. HandReich nimmt keine Zahlungen von Kunden entgegen und leitet keine Gelder weiter.
§ 4 Kosten für Kunden
Das Einstellen von Aufträgen und die Vermittlung sind für Kunden kostenlos.
§ 5 Provision für Freelancer
(1) Für jeden über HandReich vermittelten Auftrag schuldet der Freelancer eine Vermittlungsprovision von 10 % des mit dem Kunden vereinbarten Auftragswerts (Bruttobetrag, den der Kunde zahlt). (2) Startangebot: Für Aufträge, die innerhalb von 1 Monat ab der Registrierung des Anbieters erledigt werden, entfällt die Provision (1 Monat provisionsfrei); danach fallen 10 % nur bei vergebenem Auftrag an. (Geändert am 26.10.2026; vorher 3 Monate.) (3) Der Freelancer teilt HandReich den Auftragswert innerhalb von 7 Tagen nach Erledigung mit. HandReich stellt eine Rechnung; sie ist innerhalb von 14 Tagen per PayPal oder Überweisung zu zahlen. (4) Folgeaufträge desselben Kunden innerhalb von 6 Monaten nach der Vermittlung gelten als vermittelt.
§ 6 Pflichten der Freelancer
Freelancer handeln selbstständig und auf eigene Rechnung. Sie sind selbst verantwortlich für Gewerbeanmeldung, Steuern, Versicherungen und erforderliche Qualifikationen. Erlaubnis- oder meisterpflichtige Tätigkeiten dürfen nur mit entsprechender Berechtigung angeboten werden.
§ 6a Firmen als Anbieter
(1) Wer als Firma registriert, muss Firmenname, Rechtsform und ladungsfähige Anschrift sowie – soweit vorhanden – Handelsregistereintrag und USt-IdNr. wahrheitsgemäß angeben und aktuell halten. (2) Firmen sind selbst für ein vollständiges und richtiges Impressum nach § 5 DDG verantwortlich; HandReich zeigt die Angaben als Anbieter-Impressum auf dem Profil an, übernimmt dafür aber keine Gewähr. (3) HandReich kann einen Gewerbenachweis (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangen. Die Kennzeichnung „Verifiziert“ bedeutet nur, dass ein Nachweis vorgelegt und geprüft wurde, nicht eine Prüfung von Qualität oder Qualifikation. Bei fehlenden oder falschen Angaben kann HandReich das Konto bis zur Klärung sperren. (4) Provision (10 %, im ersten Monat ab Registrierung 0 %) gilt für Firmen wie für alle Anbieter nach § 5.
§ 7 Pflichten der Kunden, Inhalte
Kunden sind für ihre Auftragsbeschreibungen verantwortlich. Unzulässig sind rechtswidrige Aufträge, Schwarzarbeit sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. HandReich darf Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen, kürzen oder entfernen.
§ 7a Kommunikation über die Plattform, Umgehungsverbot
(1) Kommunikation und Vertragsanbahnung zu Aufträgen, die über HandReich gefunden oder vermittelt wurden, erfolgen über die Nachrichtenfunktion der Plattform. So bleiben Absprachen nachvollziehbar und Bewertungen sowie die Klärung von Streitfällen möglich.
(2) Nutzer dürfen in Aufträgen, Nachrichten, Profiltexten und Bewertungen keine Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Links oder Messenger-Kontakte) austauschen, um Absprachen außerhalb der Plattform zu treffen. HandReich entfernt solche Angaben automatisch und protokolliert dies. Gesetzliche Pflichtangaben von Firmen (z. B. Anschrift und Website im Anbieter-Impressum) bleiben unberührt.
(3) Untersagt ist es insbesondere, einen über HandReich angebahnten Auftrag ganz oder teilweise außerhalb der Plattform zu vereinbaren oder abzuwickeln, um die Vermittlungsprovision zu umgehen. Ein vermittelter Auftrag bleibt provisionspflichtig, auch wenn er außerhalb der Plattform abgeschlossen wird.
(4) Bei Verstößen kann HandReich nach vorheriger Abmahnung – bei schweren oder wiederholten Verstößen auch ohne – Inhalte entfernen, das Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren (§ 8) und die entgangene Provision verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
{ENTWURF § 7a – vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen, insbesondere Absatz 3 und 4 (AGB-Kontrolle §§ 307 ff. BGB, Vertragsstrafen/Schadenspauschalen gegenüber Verbrauchern).}
§ 8 Sperrung
Bei Verstoß gegen diese AGB, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Provisionen oder Umgehung der Provision, kann HandReich Nutzer von der weiteren Vermittlung ausschließen.
§ 9 Haftung
HandReich haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften entzogen werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
Stand: 26.10.2026 (Startphase ohne Provision auf 1 Monat geändert)